| MFG - FEISTRITZ / DRAU
PLATZORDNUNG Verwendung des Geländes Der Modellflugplatz dient den Mitgliedern der Modellfluggruppe Feistritz/Drau zur Ausübung des Modellflugsports. Eine anderwärtige Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Vereinsvorstand. Hubschrauber und Turbinen sind nicht erlaubt! Jedes Gruppenmitglied hat das Recht den Platz und dessen Einrichtungen zu benützen, es hat jedoch den Pflichten nach §7 der Vereinssatzungen nachzukommen und sich sportlich und kameradschaftlich zu verhalten. Platzbenützung durch Nichtmitglieder Nichtmitglieder dürfen nur in Begleitung eines MFGF Mitgliedes den Flugplatz benützen.Es ist beim Platzwart die GASTFLUGKARTE auszufüllen. Versicherung siehe Haftpflicht-Versicherung
NACHSTEHENDE REGELN SIND BESONDERS ZU BEACHTEN!
Haftpflicht-Versicherung Jeder Benützer des Modellflugplatzes hat den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu erbringen. Bei Schäden gegenüber dritten Personen haftet jedes Mitglied selbst, der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei Schäden aller Art
Platzwart Den Anweisungen des Platzwartes ist folge zu leisten. Er ist für die Einhaltung der Platzordnung zuständig!
Sicherheitsvorschriften. Der Parkplatz und der Aufenthaltsplatz darf nicht überflogen werden! Die An- und Abflugschneise ist freizuhalten, auf Fahrzeug-Verkehr und auf Personen auf dem Feldweg westlich des Platzes ist zu achten! Während des Fluges muss ausreichend Abstand zu Personen und Tieren gehalten werden! Auf der Start- und Landebahn dürfen sich während des Flugbetriebes nur der Pilot und sein Helfer aufhalten, Zuschauer müssen sich ausnahmslos hinter dem Sicherheitsnetz aufhalten Die beabsichtigte Landung ist durch lauten Zuruf bekanntzugeben! Auf manntragenden Flugverkehr ist besonders zu achten und bei tiefem Überflug sofort zu landen.(Rettunbgshubschrauber)!
Flugraumbegrenzung. Der Flugraum ist mit Ausnahme der Sicherheitszone nur im Norden begrenzt. Auf dem Berg nördlich des Drauflusses befindet sich eine Siedlung welche nicht mit Motormodellen überflogen werden darf. Auf die max. Flughöhe von 150 Meter über Platzhöhe ist zu achten! Flugzeitbegrenzung. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zeit von 9h bis 12h und 13h bis 19h betrieben werden. Lärmemission. Die maximale Lärmentwicklung darf 82 dbA (normierte Messung) nicht überschreiten. ES MÜSSEN ALLE MASSNAHMEN UNTERNOMMEN WERDEN, UM DAS FLUGMODELL LEISE ZU MACHEN!! Parkplätze. Entlang der Baumreihe stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Bei Veranstaltungen wie Wettbewerben und dergleichen werden zusätzliche Flächen zugewiesen. Wettbewerbe. Findet auf dem Modellflugplatz ein Bewerb statt, ist für die Dauer des Wettkampfes kein freies Fliegen möglich.
Sauberkeit am Flugplatz. Der Flugplatz und alle sonstigen Einrichtungen der MFG sind in sauberem Zustand zu halten. Da es keine Müllabfuhr gibt, muss jeglicher Abfall vom Verursacher mit nach Hause genommen werden. Der Container darf nicht als Lager für Flugmodelle und Schrott benutzt werden. Leere Flaschen sind in die entsprechenden Kisten zu geben.
Alkohol. Kein Alkohol fuer Jugendliche unter 19 Jahren! Fliegen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verboten! Anrainer. Wir legen großen Wert auf ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn, deshalb sind angrenzende Grundstücke nur im Notfall und unter Beachtung größter Vorsicht zu betreten. Eventuell auftretende Probleme oder Unstimmigkeiten sind in zivilisierter und kameradschaftlicher Art und Weise zu regeln. Nichteinhaltung der Platzordnung. Bei Verstößen gegen die beschlossene Platzordnung sind Mitglieder des Vereinsvorstandes berechtigt und verpflichtet auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen. Wird trotz Hinweis die Platzordnung nicht eingehalten, werden folgende Maßnahmen gesetzt: 1.) VERWARNUNG 2.) FLUGVERBOT 3.) VEREINSAUSSCHLUß
Bei Einhaltung dieser Regeln wird es sicher möglich sein einen unfallfreien und optimalen Flugbetrieb abzuwickeln. Wollen wir alle daran arbeiten, daß unsere „Wiese" ein Ort sinnvoller Freizeitgestaltung und sportlich, kameradschaftlicher Begegnung bleibt!
Der Vorstand, im Juni 2011
|